• Titandioxid - unsere Stellungnahme!

    In letzter Zeit wurde vermehrt das Thema "Titandioxid in der Kosmetik" aufgegriffen. Deshalb haben wir eine Stellungnahme verfasst, in der wir uns ganz klar dazu äußern:

    "Alle unsere Produkte unterliegen einer umfassenden Gesetzgebung, national und international, primär durch die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Sicherheit von Stoffen, die bei der Herstellung kosmetischer Mittel eingesetzt werden, wird fortlaufend von der EU überwacht und untersucht. Außerdem muss jeder Kosmetikhersteller selbst die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten. Darüber hinaus tragen alle unsere Produkte, bis auf die Nagellacke und das Desinfektionsmittel, das BDIH oder BDIH- COSMOS Organic Siegel für kontrollierte, zertifizierte Natur- und Biokosmetik.
    Der Stoff Titandioxid unterliegt strengen Reinheitskriterien, wie sie auch für Lebensmittel vorgeschrieben sind. Die Zulassungen basieren auf umfassenden Risikobewertungen des zuständigen, unabhängigen, wissenschaftlichen EU-Komitees SCCS. Gerne möchten wir dir in diesem Zusammenhang mitteilen, dass es eine neue Regelung (Höchstmengenbeschränkung) in der Kosmetikverordnung zu dem Inhaltsstoff Titandioxid geben wird. Kosmetische Mittel, die diesen Inhaltsstoff enthalten, sind jedoch weiterhin sicher. Für lose Puder und Haarsprays (Aerosole) sind entsprechende Maximalkonzentrationen (lose Puder: ≤  25%, Haarsprays: ≤ 1,4%) vorgesehen. Für andere Kategorien soll das Verbot der Exposition der Lunge des Endnutzers gelten- wie derzeit u.a. schon bei Titandioxid (nano) als UV-Filter.
    Titandioxid ist in den allermeisten kosmetischen Produkten so fest eingebunden, dass die Möglichkeit eines Einatmens nicht gegeben ist. Es handelt sich bei diesem Inhaltsstoff um ein weißes, stark deckendes, mineralisches Pigment, der unter der Colour Index Nummer CI 77891 geführt wird.
    Nach Expert:innenmeinungen muss bei dem Stoff Titandioxid zwischen oraler, dermaler und inhalativer Aufnahme unterschieden werden. Titandioxid wird in unseren Produkten ausschließlich als färbendes Weißpigment verwendet, nicht als UV-Schutzkomponente (oftmals nano), wie es z.B. oft in vielen Sonnenschutzmitteln zum Einsatz kommt. In unseren Lippenstiften und Abdeckstiften z.B., in denen Titandioxid zusammen mit anderen Inhaltsstoffen verarbeitet ist, gehen wir bei bestimmungsgemäßem und vorherzusehendem Gebrauch nicht davon aus, dass eine gesundheitsgefährdende Wirkung vorliegt. Eine inhalative Aufnahme ist hier nicht gegeben.
    Wir können dir bestätigen, dass wir keine Nanomaterialien im Sinne der EU- Kosmetikverordnung in unseren Produkten verwenden. Gut zu wissen ist, dass die Listen der Bestandteile (INCI) gemäß den Vorgaben der EU- Kosmetikverordnung den Größenbereich der Inhaltsstoffe verraten: als Farbpigment wird Titandioxid in den INCI unter der Colour Index Nummer CI 77891 gelistet, als UV- Filter als Titanium Dioxide. Gemäß EU- Kosmetikverordnung müssen alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien eindeutig in der Liste der Bestandteile gekennzeichnet werden. Dem Inhaltsstoffnamen muss das Wort „nano“ in Klammern folgen (Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe g) EU-Kosmetikverordnung).
    Trotz der EFSA-Bewertung für Lebensmittel gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Verwendung von Titandioxid in kosmetischen Mitteln für den Verbraucher gesundheitsschädlich ist, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
    Von rechtlicher Seite, als auch nach unseren Naturkosmetik Standards (BDIH& COSMOS) ist der Einsatz von Titandioxid in kosmetischen Mitteln aktuell erlaubt, daher sehen wir derzeit keine Bedenken in der Verwendung. Sollten neu identifizierte Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Titandioxid auftauchen, die Auswirkungen auf seine Verwendung in Kosmetika haben und zu einer Anpassung der EU-Kosmetikverordnung führen könnten, werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und entsprechend reagieren. Es ist stets unser Ziel, dir sichere und gesetzeskonforme Produkte anzubieten."

     

    Mach dir also keine Gedanken! 💚

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